Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel

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In der Schweiz sind Kryptowährungen zwar landesweit noch kein gesetzliches Zahlungsmittel, allerdings können seit Februar 2021 natürliche Personen und Unternehmen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, ihre Steuerrechnungen mit Bitcoin und Ether bezahlen. Wir hatten über das Zuger Pilotprojekt im 2016 in unserem Artikel Bitcoin in meinem Shop akzeptieren berichtet.

Das Zuger Finanzdepartement hat sich für eine Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse, einem 2013 gegründeten Krypto-Finanzdienstleister, entschieden. Bitcoin Suisse bringt mehr als sieben Jahre Erfahrung im Bereich Krypto-Technologie und Zahlungen in die Partnerschaft mit dem Kanton Zug ein.

Die Kombination von Handelstechnologie und Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen ermöglicht es uns, eine gute Nutzererfahrung für den Steuerzahler und einen bewährten Service für den Kanton Zug anzubieten.

Dr. Arthur Vayloyan, CEO Bitcoin Suisse

Bitcoin Suisse hat dabei geholfen, das Krypto- und Blockchain-Ökosystem in der Schweiz zu formen und war eine treibende Kraft bei der Entwicklung des «Crypto Valley» und der «Crypto Nation Switzerland». Als regulierter Schweizer Finanzintermediär, der sich derzeit in der Bewilligungsphase für die Schweizer und Liechtensteiner Banklizenz befindet, bietet Bitcoin Suisse Prime Brokerage, Custody, Krypto-Zahlungen, besicherte Kredite, Staking, Tokenization und andere Krypto-Finanzdienstleistungen für private und institutionelle Kunden an.

Englisches Video: Steuerzahlungen mit Kryptowährungen im Kanton Zug

El Salvador

Um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, eine echte finanzielle Inklusion zu fördern und wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen, haben die Abgeordneten der Legislativversammlung im zentralamerikanischen El Salvador vorgestern ein Bitcoin Gesetz verabschiedet. Der neue Rechtsrahmen erkennt die digitale Währung als gesetzliches Zahlungsmittel im Land an.

Legalität von Bitcoin nach Land oder Gebiet Stand Juni 2021

Das Gesetz schützt auch die Kryptowährung mit uneingeschränkter Freiheitsgewalt, unbegrenzt in jeder Transaktion und in jedem Titel. Der Präsident der Republik, Nayib Bukele, schickte über die Wirtschaftsministerin, María Luisa Hayem, den Gesetzesentwurf an die gesetzgebende Versammlung, um die Verwendung von Bitcoin im Land zu erlauben. Der Präsident sagte, dass El Salvador eine Partnerschaft mit Strike, einem Unternehmen für digitale Zahlungen, eingehen wird.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

Die Schweiz zählt in den Bereichen Distributed Ledger Technologie (DLT) und Blockchain zu den führenden Standorten. Namentlich im Finanzbereich hat sich ein wachsendes Fintech- und Blockchain-Ökosystem in der Schweiz entwickelt. Für den Standort Schweiz ist es zentral, dass der Rechtsrahmen Innovation ermöglicht und sich das Potenzial der neuen Technologien entfalten kann. Gleichzeitig gilt es, die Integrität und den guten Ruf des Standorts Schweiz auch in diesem Bereich weiterhin zu gewährleisten.

Der Bericht des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 zu den rechtlichen Grundlagen für Blockchain/DLT nimmt eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen vor, klärt den Handlungsbedarf und schlägt konkrete Massnahmen vor. Die Analysen zeigen, dass keine Notwendigkeit für grundlegende Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens besteht oder sich die Einführung eines Technologiegesetzes aufdrängt. Dennoch besteht aber punktueller Anpassungsbedarf in einigen Bundesgesetzen.

Die eidgenössischen Räte haben am 25. September 2020 die Vorlage zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (Distributed Ledger Technology, DLT) einstimmig verabschiedet. Mit dieser Vorlage werden die Rechtssicherheit erhöht, Hürden für Anwendungen, die auf DLT basieren, beseitigt sowie Missbrauchsrisiken begrenzt.

Zu den Kernbereichen der Vorlage zählt die Anpassung des Wertpapierrechts. Damit erhält der Handel von Rechten über elektronische Register eine sichere rechtliche Grundlage. Weiter wird die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses gesetzlich geklärt. Schliesslich entsteht im Finanzmarktinfrastrukturrecht eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme und damit ein flexibler Rechtsrahmen für neue Formen von Finanzmarktinfrastrukturen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 diejenigen Elemente der DLT-Vorlage per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt, welche die Einführung von Registerwertrechten ermöglichen. Zudem müssen sich ab diesem Datum nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen. Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage, namentlich im Bereich des Finanzmarktinfrastrukturrechts, werden voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft treten.

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