Allgemeine Hosting Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1

Openstream Internet Solutions (im weiteren Verlauf Openstream genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für Internet-Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2

Openstream ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Openstream für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Openstream verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschliesslich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains («Endkürzel») werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.

Soweit.ch-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den SWITCH-Preisen, die SWITCH-Bedingungen.

Wenn .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

1.6

Openstream kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

2. Leistungspflichten

2.1

Openstream gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Openstream liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Openstream kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2

Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Openstream genutzt werden.

2.3

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

2.4

Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

3.1

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Openstream im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Openstream hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Openstream übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

3.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kundenberuhen, stellt der Kunde Openstream, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

3.3

Der Kunde ist verpflichtet, Openstream einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Openstream unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Openstream über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Openstream das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1

Openstream ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

4.2

Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Openstream oder mit der ersten Erfüllungshandlungzustande.

4.3

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen von Openstream mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der 12-monatigen Vertragsdauer gekündigt werden.

Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Openstream ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

4.4

Openstream ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

4.5

Werden von Dritten gegenüber Openstream Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäss Ziffer 8.2 geltend gemacht, ist Openstream berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

4.6

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Openstream insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 8.1, 8.2, 9.1, 9.4 bzw. 9.8 geregelten Pflichten verstösst, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie – sofern ein Webshop-Hosting Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 9.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstösst.

4.7

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

4.8

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domainserfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Openstream verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen einesTarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

4.9

Für den Fall, dass Openstream nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann, ist Openstream berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen ausserordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

5. Preise und Zahlung

5.1

Openstream ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Openstream verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgeltsbetroffen ist, bestimmt Openstream die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Openstream Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

5.2

Soweit Openstream-Hosting Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte jährlich im vorausfällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.

5.3

Openstream ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

5.4

Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Freistellungsanspruch

Openstream wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Openstream in der Schweiz hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Openstream von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Openstream alle technischen und rechtlichen Abwehrmassnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Openstream entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Openstream gelieferter Programmen genutzt werden.

7. Haftung

7.1

Für Schäden haftet Openstream nur dann, wenn Openstream oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Openstream oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Openstream auf den Schaden beschränkt, der für Openstream bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

7.2

Der Vertrieb von Open Source Software (TYPO3 und osCommerce, swisscart, xt:Commerce, CRE Loaded, etc.) erfolgt in weitem Umfang als kostenlose Dreingabe zur kostenpflichtigen Dienstleistung von Openstream. Dieser ist durch die GPL (General Public License) vor möglichen Haftungsrisiken betreffend Gewährleistung und Haftung für Fehler in der Open Source Software teilweise geschützt. In der GPL ist ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss „soweit gesetzlich zulässig“ vorgesehen. Demgegenüber können Gewährleitungs- und Haftungspflichten auf Grund individueller Vereinbarungen selbstverständlich jederzeit vertraglich geregelt werden.

7.3

Die Haftung von Openstream wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

 

8. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

8.1

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und – sofern Openstream-Hosting Gegenstand des Vertrages ist – in sein Website-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Openstream von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

8.2

Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und – sofern der Openstream-Webshop Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-,Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstösst. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Openstream unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10’000.00 ( in Worten: zehntausend Schweizer Franken).

8.3

Openstream unterstützt (aus ethischen und philosophischen Gründen) nicht den Verkauf oder die Vermarktung von Fleisch oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie z.B. Viehzucht und dergleichen. Von Openstream gehostete Shop-Systeme dürfen nicht für diesen Zweck verwendet werden.

8.4

Openstream ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Nachdem Erkennen von Rechtsverstössen oder von Inhalten, welche gemäss Ziffer 8.2 oder 9.5 unzulässig sind, ist Openstream berechtigt, den Tarif zu sperren. Openstream wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Massnahme unterrichten.

9. Pflichten des Kunden

9.1

Der Kunde sichert zu, dass die Openstream von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Openstream jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Openstream binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschliesslich der Namen dieser Server.

9.2

Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmässigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Openstream behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.

9.3

Der Kunde verpflichtet sich, von Openstream zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Openstream nutzen, haftet der Kunde gegenüber Openstream auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Openstream abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Openstream oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Openstream erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

9.4

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. «Spamming»). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Openstream berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

9.5

Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und -sofern der Openstream-Webshop Gegenstand des Vertrages ist – seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermässige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Openstream ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschliessen. Openstream wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Massnahme informieren.

9.6

Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Openstream im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweilsgültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

9.7

Der Kunde kann gegenüber Openstream schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

9.8

Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Openstream abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von Openstream zur Verfügunggestellten Chat.

10. Datenschutz

10.1

Openstream erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und-abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

10.2

Openstream weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiss, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

11. Schlussbestimmungen

11.1

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Zürich. Openstream ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Openstream auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

11.2

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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