Der Spam-Versand per Mail oder SMS wird in der Schweiz unter Strafe gestellt. Dies sieht das revidierte Fernmeldegesetz vor, das voraussichtlich per 1. April in Kraft treten wird. Konkret heisst es, wer ohne Einwilligung der Empfänger Massenwerbung verschickt oder Dritte damit beauftragt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Das Gesetz sieht weiter vor, dass Mails mit einer gültigen Absenderadresse versehen werden und dem Empfänger eine Möglichkeit geboten wird, weitere Zustellungen zu unterbinden. Von der Regelung ausgenommen ist hingegen der Streuversand an bestehende Kundenstämme, solange eigene Produke oder Leistungen beworben werden. Wer bespammt wird, soll zudem vom Provider Auskunft über den Absender verlangen können.
Die revidierte Fernmeldeverordnung ist allerdings umstritten. Insbesondere die Wirksamkeit wird angezweifelt, da nur ein Bruchteil der Spam-Mails aus der Schweiz verschickt werden. Das Gesetz soll im März verabschiedet werden.
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